Ortsbauliche Grundsätze
Die ortsbaulichen Grundsätze sind aus der Analyse des Orts und im Rahmen der Richtprojektentwicklung entstanden. Sie definieren die formale Ausprägung der ortsbaulichen Struktur. Darüber hinaus geben sie den Leitfaden für den Gestaltungsplan vor. Mittels dieser sechs Grundsätze soll das Projekt nachhaltig gesichert und auch flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagiert werden.
Raster und Ausrichtung
Die 156-jährige Geschichte der Ziegelei wurde kontinuierlich auf einem orthogonalen Raster, welcher sich aus der Achse der Hauptstrasse ausdreht, aufgebaut. Alle Bauten innerhalb der Brauchli Ziegelei AG orientierten sich stets an ebendiesem. Die Gebäude stellen dadurch einen natürlichen Zusammenhang mit der Ziegelei her. Die Ziegelei bleibt wichtigstes Element und formaler Nukleus des neuen Areals.
Aussenräume und Erschliessung
Eine Sequenzierung der Aussenräume erschliesst das Areal ab der Hauptstrasse. Die Vorplätze formen einen offenen Übergang zwischen Strasse und Ziegeleigebäude. Der Hof und der Park bilden zwei gefasste Aussenräume, welche durch die siedlungsübergreifende Durchwegung miteinander verbunden sind. Der Park und die umliegende Landschaft sind über ein Wegnetz miteinander verbunden. Die äussere Ringstrasse erschliesst die Gebäude und schafft die Anknüpfung an die Landschaft.
Proportionen und Baukörper
Die Grösse der Volumen variiert je nach angrenzender Umgebung, bzw. Nachbarschaft. Im Norden zur Landschaft hin, sind die Gebäude grossmassstäblich, im Süden zur Nachbarschaft hin kleingliedriger. Diese Angleichung bzw. Übernahme einer vorhandenen Körnigkeit schafft eine ortsbauliche Verträglichkeit der einzelnen Volumen.